Wir übernehmen die Prozessvertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. Typische Mandate in diesem Bereich sind Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern von Familienunternehmen oder zwischen den Partnern von Gemeinschaftsunternehmen oder Projekten. Wir vertreten unsere Mandanten in Haftungsklagen gegen Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer oder bei Abfindungsstreitigkeiten nach der Beendigung von Gesellschaftsverhältnissen. Bei aktienrechtlichen Anfechtungsklagen und Spruchverfahren übernehmen wir die Prozessvertretung.