In Familienunternehmen besteht meist ein enger Zusammenhang zwischen der erbrechtlichen und der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Daher spielen Fragen der Nachfolgeplanung in Familienunternehmen eine große Rolle. Typische Beratungsfelder der Kanzlei sind dabei die Erarbeitung von Testamenten, Erbverträgen oder Überlassungsverträgen oder der Entwurf von Stiftungskonstruktionen. Bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten.