Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten beim Abschluss von Unternehmenskaufverträgen sowie beim Erwerb und Verkauf von Beteiligungen. Außerdem beraten wir die Parteien bei Verschmelzungen, Spaltungen oder Squeeze-out-Verfahren. Auch bei Gemeinschaftsunternehmen im In- und Ausland (Joint Ventures) unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Ausgestaltung der Kooperation.